Schleise
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- | Deutsche Kolonisten besetzten einige Städte und Dörfer in Schlesien, sie weigerten sich aber, sich dem polnischen Recht zu unterwerfen. Sie favorisierten das deutsche Recht. Danach behielten sie ihre persönlichen Freiheitsrechte, sie waren berechtigt Grundstücke zu erwerben und auch zu vererben. Sie hatten das Recht auf Teilnahme am Gemeinwesen und erklärten sich bereit, einen "mäßigen" Zins zu zahlen. Sie verfügten ebenfalls über eine eigene Gerichtsbarkeit. | + | Etwa 1210 besiedelten deutsche Kolonisten einige schlesische Städte und Dörfer. Hier galt polnisches Recht, d.h. kaum Freiheitsrechte der Bürger, hohe Zins- und Pachtzahlungen. Die Siedler weigerten sich, polnisches Recht anzuerkennen. Sie bestanden auf deutsches Recht. Danach hätten sie ihre persönlichen Freiheitsrechte, sowie das Recht Grundstücke zu erwerben und auch zu vererben. Sie hatten weiter das Recht auf Teilnahme am Gemeinwesen und erklärten sich bereit, einen "mäßigen" Zins zu zahlen. Sie verfügten ebenfalls über eine eigene Gerichtsbarkeit.<br> |
- | Slizow gehörte zum Bistum Lebus. Am 28. Mai 1260 wurde Slizow (Schleise) dem deutschen Recht unterworfen, d.h. Schleise erhielt durch Bischof Wilhelm von Lebus das deutsche Recht. <br><br> | + | Slizow gehörte zum Bistum Lebus. Am 28. Mai 1260 wurde Slizow (Schleise) dem deutschen Recht unterworfen, d.h. Schleise erhielt durch Bischof Wilhelm von Lebus per Urkunde das deutsche Recht. <br><br> |
Lt. Gemeindeverzeichnis bewohnten am 01.12.1910: | Lt. Gemeindeverzeichnis bewohnten am 01.12.1910: | ||
Gutsbezirk Schleise '''48''' Einwohner | Gutsbezirk Schleise '''48''' Einwohner |
Version vom 16:33, 1. Mai 2009
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Namensvariationen
nach 1945: Slizow
Chronik
Etwa 1210 besiedelten deutsche Kolonisten einige schlesische Städte und Dörfer. Hier galt polnisches Recht, d.h. kaum Freiheitsrechte der Bürger, hohe Zins- und Pachtzahlungen. Die Siedler weigerten sich, polnisches Recht anzuerkennen. Sie bestanden auf deutsches Recht. Danach hätten sie ihre persönlichen Freiheitsrechte, sowie das Recht Grundstücke zu erwerben und auch zu vererben. Sie hatten weiter das Recht auf Teilnahme am Gemeinwesen und erklärten sich bereit, einen "mäßigen" Zins zu zahlen. Sie verfügten ebenfalls über eine eigene Gerichtsbarkeit.
Slizow gehörte zum Bistum Lebus. Am 28. Mai 1260 wurde Slizow (Schleise) dem deutschen Recht unterworfen, d.h. Schleise erhielt durch Bischof Wilhelm von Lebus per Urkunde das deutsche Recht.
Lt. Gemeindeverzeichnis bewohnten am 01.12.1910:
Gutsbezirk Schleise 48 Einwohner
Schleise 672 Einwohner
Aktuelle Karte
Einwohnerliste
In diesem Verzeichnis finden Sie alle bisher erfassten Personen aus Schleise.