übersicht Vorheriger Teil Geschichte der freien Standesherrschaft, der Stadt und des landräthlichen Kreises Groß Wartenberg

Seit Wiedereinführung des protestantischen Gottesdienstes in der Standesherrschaft Wartenberg (1736)

1. Die Parochie Groß Wartenberg
Nachdem Ernst Johann Graf Biron die kaiserliche Erlaubnis zur Errichtung einer Schloßkapelle in Wartenberg erlangt hatte, bevollmächtigte er d. d. Petersburg 24. Dezember 1735 seinen hiesigen Domänen-Direktor Johann Georg Prätorius zur Erledigung der mit Ausführung der kirchlichen Angelegenheiten erforderlichen Maßnahmen. Am 27. April 1736 gab er ihm auf, die Schloßkapelle baldmöglichst zustande zu bringen, ebenso die Einsetzung des Predigers bestmöglichst zu befördern. Ein am linken Flügel des Schlosses (der heutigen Schloßkirche gegenüber), befindliches dazu geeignetes Wagenhaus wurde demnächst zur Kapelle ausgebaut und eingerichtet. Der Umbau war so eifrig betrieben worden, daß nachdem auch der Geistliche und die übrigen Kirchenoffizianten berufen waren, am Sonntag, den 4. November 1736 das nach St. Johannes benannte Gotteshaus feierlich eingeweiht werden konnte. Von nun an fand allsonn- und festtägig zunächst polnischer, darauf deutscher Gottesdienst statt.
Der Generalbevollmächtigte des Standesherrn war Obervorsteher der Kirche; ihm zur Seite stand ein aus der evangelischen Bürgerschaft ernannter Kirchenvorsteher. Die Unterhaltung der Kapelle, die Salarierung der Geistlichen und Kirchenoffizianten geschah ganz auf Kosten des Standesherrn und dieser übte auch das Kirchenregiment völlig unabhängig von irgend einer kirchlichen Oberbehörde.
In der Zeit der Königl. Sequestration der Standesherrschaft waren in dieser Beziehung verschiedene Aenderungen eingetreten. So war namentlich ein Kirchenkollegium eingesetzt worden, welches über die kirchlichen Einnahmen und Ausgaben der Kgl. Kammer Rechnung legen mußte. Am 26. und 27. Juni 1748 hatte der Kgl. Kircheninspektor Burg eine Kirchenvisitation gehalten und nach Aufhebung des Nexus parochialis (1758) hatte die bisherige Schloßkapelle die Eigenschaft einer selbständigen Pfarrkirche angenommen. Bald nach Aufhebung der Sequestration und Wiedereinsetzung Birons in den Besitz der Herrschaft wurden diese "eingeschlichenen, der Herzoglichen Hoheit und Gerechtsamkeit nachteiligen Mißbräuche und Unordnungen" seitens des Standesherrlichen Regierungsamtes abgeschafft. Als 1779 der Kgl. Oberkonsistorialrat und Kreisinspektor D. G. Gerhard Kirchen- und Schulvisitation hielt und dabei auch eine Revision der Kirchkasse vornehmen wollte, kam es deshalb zu Differenzen. Die Standesherrliche Regierung verweigerte die Rechnungslegung mit dem Bedeuten, daß die Wartenberger Kirche eigentlich nur eine Schloßkapelle sei, welche niemals einer mittelbaren Inspektion unterworfen gewesen, daher auch niemals Rechnungen gelegt wurden, ausgenommen in den Jahren der Sequestration, wo der Sequester solche der Kgl. Kammer vorlegen mußte; sollte Rechnungslegung durchaus gefordert werden, könnte der Herzog von Curland bewogen werden, die bisher zur Unterhaltung des ganzen Systems geleisteten Beiträge zu versagen, infolgedessen dann weder Kirche noch Schule weiter bestehen könnten. Das Kgl. Oberkonsistorium widersprach dieser Meinung mit dem Hinweis auf die völlig veränderten Verhältnisse, welche durch die zur Wartenberger Kirche inzwischen vollzogene Zuschlagung so vieler Dominien und Gemeinden herbeigeführt worden sind, sah jedoch vorläufig von seiner Forderung ab unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß die zugeschlagenen Dominien und Gemeinden bei etwa eintretender Unzulänglichkeit des Kirchenärars nicht in Anspruch genommen werden dürfen.
Als eingepfarrt galten damals die Evangelischen: der Stadt, der Vorstädte, von Klein Cosel und Wioske, von Paulschütz, Himmeltal, Klein Woitsdorf, Neuhof, Schleise, Groß Cosel, Mechau, Baldowitz, Schlaupe, Gohle, Bralin, Märzdorf, Mangschütz, Fruschof, Distelwitz mit Elgut, Cammerau. Als Gäste hielten sich nach Wartenberg die Evangeli- schen von: Langendorf, Ottendorf, Groß Woitsdorf, Ober Stradam, Rudelsdorf, Dyhrnfeld, Bischdorf, Radine, Schreibersdorf und Perschau.
Für die so bedeutend angewachsene Gemeinde erwies sich die Schloßkapelle als viel zu klein; ein größeres Gotteshaus war zur unbedingten Notwendigkeit geworden. Als Herzog Peter Biron von Curland 1784 Wartenberg besuchte und davon sich persönlich überzeugte, faßte er in wahrhaft fürstlicher Hochherzigkeit den Entschluß, eine dem Bedürfnis entsprechende Kirche auf eigene Kosten zu erbauen. Unterm 5. November 1784 bat er den König um die Allerhöchste Genehmigung, welche schon d. d. Berlin am 11. desselben Monats erfolgte, indem der König der zu erbauenden Kirche alle Rechte, Vorrechte und Freiheiten beilegte, die der Landesverfassung gemäß andern evangelischen Kirchen und Gotteshäusern in Schlesien zustehen. Am 26. April folgenden Jahres schon nahm der Kirchbau seinen Anfang. Den 1. Juni war feierliche Grundsteinlegung. Der Bau, nach dem Plan des sehr geschätzten Baurats Karl Gotthard Langhans-Berlin durch den Gräflich von Reichenbachschen Hofbaumeister Martin Geyer-Goschütz ausgeführt, nahm einen so guten Fortgang, daß das eigentliche Kirchengebäude im Herbst des nächsten Jahres unter Dach war. 1787/88 wurde das Innere fertiggestellt und 1789 der Turm vollendet, welcher nach einem besonderen, am 18. März 1789 geschaffenen Vertrage drei Ellen höher, als die Zeichnung es besagte, ausgeführt werden mußte. Den 6. August 1789 war feierliche Aufsetzung des Knopfes und Kelches mit Hostie, den 2. Oktober Aufzug des aus vier Glocken bestehenden Geläutes, von denen die größte 20, die zweite 10, die dritte 5 Zentner, die kleinste 40 Pfund wiegt. Tags darauf wurde die Statue St. Johannes und 6. Oktober die Statue St. Petri aufgezogen und aufgestellt. Dieselben verkünden den Namen der Kirche und erinnern zugleich an Herzog Ernst Johann Biron, den Wiederhersteller des evangelischen Gottesdienstes in Wartenberg und an Herzog Peter, den Erbauer der Kirche. Die noch gute Orgel der Schloßkapelle wurde durch Orgelbauer Petera-Ostrowo nach der neuen Kirche übertragen und auf der oberen Empore aufgestellt. Nachdem so alles - abgesehen von dem einen Unfall, indem der Handlanger Johann David, welcher am 7. Mai 1786 durch Sturz vom Kirchendache sein Leben einbüßte - glücklich vollendet war, fand am 1 . Advensonntage, den 29. November 1789 hochfestlich die Weihe der Kirche durch den Herzoglichen Hofprediger Sassadius statt. Herzog Peter Biron von Curland hatte auf den Kirchbau über 40.000 Taler verwendet. Michaelis 1794 erhielt der Kirchturm eine vom Uhrmacher Johann Kulbe zu Oels gefertigte "Viertel- und Stundenuhr". In demselben Jahre kam es zwischen der Herzoglichen Regierung und dem Kgl. Konsistorium zu erneuten Differenzen. Oberkonsistorialrat und Kircheninspektor Gerhard beabsichtigte in Wartenberg wieder eine Kirchen- und Schulvisitation vorzunehmen. Der Herzogliche Generalbevollmächtigte Landeshauptmann von Salisch protestierte namens seines Machtgebers hiergegen und wies jegliche Unterordnung der Wartenberger Schloßkirche unter die Breslauer Kreisinspektion entschieden ab. Das Kgl. Oberamt bzw. Oberkonsistorium erklärte daraufhin, daß die Kirchenvisitation von Allerhöchsten Kgl. Vorschriften gemäß vorgenommen werden müßte, eine Exemption von der Oberaufsicht des Kreisinspektors der Wartenberger Kirche nicht eingeräumt werden könne, zumal dem Herzog nicht Jura consistorii kompetieren und alle Geistlichen und Kirchen, selbst die Gnadenkirchen, der Aufsicht der Kircheninspektoren unterstünden, auch die vor 1740 bei Wartenberg bestehende Verfassung keine Ausnahme zulasse, da nach der Eroberung Schlesiens in Ansehung des Kirchenwesens neue Verfügungen ergangen seien, welche bezüglich aller Kirchen beobachtet werden müßten. Die beabsichtigte Visitation ist trotzdem unterblieben.
Eine formelle Einpfarrung der zur Schloßkirche sich haltenden Gemeinden war bisher nicht erfolgt und die vom Kgl. Oberkonsistorium bestrittene Sonderstellung und Unabhängigkeit der Wartenberger Schloßkirche bestand in Wirklichkeit weiter fort; eine Unterordnung letzterer unter die Breslauer Landeskreisinspektion gab sich einzig nur nach der Richtung kund, daß die Einführung der an die Schloßkirche berufenen Geistlichen durch den Kircheninspektor geschah, welcher bei dieser Gelegenheit wohl auch eine Kirchenvisitation hielt, die sich aber nur auf innere, seelsorgliche Angelegenheiten erstreckte. Als bei unvermeidlich gewordenen Reparaturen am Kirchengebäude seitens der Standesherrschaft die Heranziehung der Gemeinde gefordert wurde und nun die formelle Einpfarrung der zur Kirche sich haltenden Dorfschaften vorgenommen werden sollte, lehnten die abgeordneten Vertreter derselben im desfalsigen Termine am 6. Oktober 1818 die Einpfarrung unter dem Vorwande ab, daß sie weder bei Erbauung der Kirche noch bisher bei Verwaltung derselben zugezogen worden wären. Erst nach vielen und langwierigen Verhandlungen gelang es im Jahre 1831 der Kgl. Regierung, diesen Zuständen ein Ende zu machen, indem das Standesherrliche Dominium durch das Pupillenkollegium sich mit der Erhebung der bisherigen Schloßkirche zu einer evangelischen Pfarrkirche einverstanden erklärte, dem Standesherrn die nach § 568 u. f. tit. 11. T. II. des A. L. R. zusteheden Rechte namentlich u. a. nach § 327 ebenso die Berufung eines neuen Pfarrers, nach § 585 die Bestellung der Verwalter des Kirchenvermögens und das Recht, Rechnungslegung zu fordern, zuerkannt, zur Verwaltung der äußeren Angelegenheiten des Kirchensystems ein Kirchenkollegium gebildet und diesem das kirchliche Kapitalvermögen übergeben worden. Dieses Kirchenkollegium bestand aus den beiden Geistlichen und zwei aus nur städtischen Eingepfarrten erwählten Kirchenvorstehern. Von Hinzuziehung ländlicher Gemeindeglieder wurde vorläufig Abstand genommen. Infolge der vom evangelischen Oberkirchenrat erlassenen neuen Kirchenordnung geschah am 1. Oktober 1851 die Wahl der Mitglieder des neuen Gemeindekirchenrates, welcher sich außer den Geistlichen aus vier Mitgliedern der Stadtgemeinde und fünf Mitgliedern der Dorfschaften zusammensetzte. Durch das Gesetz betreffend Kirchengemeinde- und Synodalordnung vom 10. September 1873 und die dazu seitens des Oberkirchenrats erlassene Instruktion hat der Gemeindebau im Kirchenrate und in der Gemeindekirchenvertretung "tragende Säulen und stützende Pfeiler" erhalten.
Es mögen füer noch einige das Kirchengebäude betreffende Nachrichten eingereiht werden.
Ursprünglich war die Kuppel des Kirchengebäudes mit einer sogenannten Laterne bekrönt, welche 16 Fuß im Durchmesser hielt und durch ihre Fenster Oberlicht in das Kircheninnere warf. Am 29. Januar 1843 fielen während des deutschen Gottesdienstes zwei, mehrere Kubikfuß große Stück des Laternensimses mit furchtbarem Getöse in die Mitte der Kirche auf die vorderen, glücklicherweise unbesetzten Bänke herab, ohne indes irgend einen weiteren Schaden anzurichten. Infolge dieses Vorfalles wurde im Laufe des Sommers die Laterne kassiert und die Kuppel geschlossen. Als nach vollendeter Reparatur das aufgestellte Gerüst abgeräumt wurde, stürzten am Abend des 8. September infolge eines niedergeschlagenen Balkens sechs, meist betrunkene Arbeiter von der Höhe der oberen Empore unmittelbar vor dem Altar herab. Einer derselben war sofort tot, ein zweiter verstarb am nächsten Morgen, zwei verletzten sich lebensgefährlich, während die übrigen unverletzt mit dem bloßen Schrecken davonkamen.
Am Nachmittage des 17. Juni 1849, als Hofprediger König eine Trauung vollzogen und eben die Kirche verlassen hatte, richtete ein Blitzschlag am und im Gotteshause bedeutenden Schaden an. Am 16. September waren die Reparaturarbeiten mit der feierlichen Aufsetzung des erneuten Turmknopfes nebst Kelch und Hostie beendet. Die entstandenen Kosten betrugen über 200 Taler.
1854 ließ Prinz Calixt Biron ganz auf seine Kosten eine der Kirche entsprechende neue Orgel durch Moritz Müller aus Breslau erbauen. Die Aufstellung derselben erforderte verschiedene bauliche Veränderungen. So mußte die obere Empore durchschnitten, die untere durch neue Pfeiler gestützt werden. Das Orgelwerk kostete 2.418 Taler wovon aber 300 Taler für das vom Orgelbauer übernommene alte Werk in Abrechnung kamen.
Die Gesamtkosten, einschließlich derjenigen für die baulichen Veränderungen, beliefen sich auf über 3.000 Taler.
1887 erhielt der Kirchturm anstelle der alten Zinkbedachung ein Schieferdach. Ebenso wurde eine durchgreifende Reparatur der Orgel vorgenommen.
Am 1. Adventsonntage 1889 feierte die Gemeinde hochfestlich das hundertjährige Bestehen des Gotteshauses. Der Kirchenpatron Prinz Gustav Biron bedachte dasselbe anläßlich dessen in hochherziger Weise mit einer Jubelgabe, indem er anstelle des bisherigen unschönen Ziegelpflasters den Fußboden der Kirche in den Gängen, um den Altar und in der Vorhalle mit einem Mosaikpflaster aus Kunststeinen belegen ließ. Auch die Gemeinde wollte zur bleibenden Erinnerung an das Fest mit einer Jubelgabe nicht zurückstehen. Durch eine Sammlung freiwilliger Beiträge wurden gegen 1.000 Mark aufgebracht, wofür der prächtige 56armige Kronleuchter angeschafft wurde.
1901 erhielt die Kirche eine ganz besondere Zierde durch bunte Fenster, welche Prinz Gustav Biron durch das Königliche Institut für Glasmalerei zu Berlin auf eigene Kosten herstellen ließ. Um diesen hervorragenden Schmuck zu gehöriger Geltung zu bringen, war ein Durchschneiden der oberen Empore an der Nord- und Südseite notwendig.
1908 schenkte Ihre Durchlaucht die Frau Prinzeß Francoise Biron der Kirche ein neues Altarbild (Christi Himmelfahrt), gemalt von Baronin von Cerini-München. Im Winter 1909/ 10 erhielt die Kirche eine Heizanlage.
Seit 1736 bis zum großen Stadtbrande 1813 hatte der Hofprediger in dem am rechten Flügel des Schlosses belegenen fürstlichen Beamtenhause seine Amtswohnung. Dieses Beamtenhaus war nach dem Brande nicht wieder erbaut worden. Beide Geistlichen erhielten jetzt ihre Amtswohnung in dem neuerbauten evangelischen Schulhause. Als letzteres 1833 der Stadtgemeinde abgetreten wurde, mußten die Geistlichen ihre bisherigen Amtswohnungen aufgeben und bezogen von da ab Mietsentschädigung. 1856 wurde ein an der Schloßstraße belegenes Haus (Nr. 108) von der Kirche erkauft und darin den Geistlichen Amtswohnung gegeben. Letztere war jedoch sehr beschränkt. Deshalb wurde 1867 auch das danebenstehende Haus Nr. 109 käuflich erworben, so daß nun jeder Geistliche eines zu voller Benutzung bekam.

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