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Abb. 196
Kirche in Groß Cosel bei Groß Wartenberg
Die Filialkirche in Groß Cosel
Sie war ursprünglich selbständige Pfarrkirche. Dies bezeugt die Urkunde des Kardinals Johann zu St. Markus vom 14. Januar 1376, welche in der sedes Warthinbergensis den Pfarrer von Coslow nennt. Infolge der Kirchenspaltung des 16. Jahrhunderts verlor sie ihre Selbständigkeit und sank zur Filiale von Schleise herab. 1598 wurde sie wieder katholisch und blieb es bis 1633, wurde jetzt abermals protestantisch und war es noch 1638, muß aber demnächst zugleich mit der Schleiser katholisch geworden sein, was aus dem Bericht über die Archidiakonal-Visitation von 1651 hervorgeht. Die ehemals vorhanden gewesene Widmut ist von der Herrschaft, der das Patronat zustand und noch zusteht, eingezogen worden. Das Kirchengebäude, ein Holzbau, befand sich 1651 in miserablem Zustande. Die auf uns gekommene, den Aposteln Philippus und Jakobus geweihte Kirche, ein Schrotholzbau, stammt aus dem 17. oder 18. Jahrhundert. 1853 und 1884 wurde sie einer durchgreifenden Renovation unterzogen. Letztere wurde nur ermöglicht durch ein bedeutendes persönliches Opfer des Erzpriesters Bajadacz. Im Turme hängen zwei Glocken, im Dachreiter ein Signierglöckchen. Die größere Glocke hat folgende Inschrift: "Laudate Dominum. Ex una 1611 facta familiarum patres 54 catholici mega Koslencenses nos sorores sub Parocho Ignatio Kupietz refecerunt a. 1846. Gegossen von Klagemann in Breslau." Letztere wurde 1853 neu gegossen, weil die vorige v. J. 1846 beim Trauergeläut für den Fürstbischof Kardinal Diepenbrock gesprungen war. Die Bauersfrau Anna Wittek übergab dem Pfarrer Kupietz 300 Mark, wofür ein Kreuzweg angeschafft wurde. 1855 ist ein Positiv beschafft worden; die Kosten wurden durch den Pfarrer und freiwillige Spenden der Groß Coseler Katholiken gedeckt. 1881 noch war in der Kirche eine alte Fahne mit dem Bilde des heiligen Markus und der Jahrzahl 1604 vorhanden. Gottesdienst wird jeden vierten Sonntag, sonst nur bei feierlichen Begräbnissen und Trauungen gehalten. Um die Kirche herum liegt der Friedhof. Das schöne steinerne Friedhofskreuz ist ein Geschenk des Freimanns Jakob Wittek daselbst.

Die ehemalige Filialkirche zu St. Hedwig in Ottendorf bzw. Otto Langendorf
Im "Liber fundationis Episcopatus Vratisl." B. Seite 62 heißt es: "Item in Ottonis villa IX. marce. Ibi dominus habet fertonum mediam partem et plebanus in Slonczha aliam partem mediam." - Unter dem plebanus in Slonczha kann hier nur der Pfarrer von Otto Langendorf, das unmittel bar mit Ottendorf zusammenhängt, gemeint sein. Otto Langendorf ist jedenfals als Zweiggut von Ottendorf gebildet worden, denn obwohl die St. Hedwigskirche nebst Gottesacker unmittelbar am herrschaftlichen Hofe von Otto Langendorf gelegen war, wurde sie im 17. Jahrhundert noch als in Ottendorf befindlich bezeichnet. - D. d. Wartenberg am Abend St. Barbara (3. Dezember) 1479 urkundet Herzog Konrad der Weiße, daß Jan Goldt mit seiner Ehefrau Anna eine freie Hube Acker zu Ottendorf gelegen der Kirchen St. Hedwigen zue Ottendorf zum Eigentum geschenkt haben. Außer dieser be saß die Kirche noch eine zweite Hube. In diese beiden Huben hatten sich die Besitzer von Ottendorf bezw. Otto Langendorf (Andreas am Ende und Georg von Schimonski) zur Zeit der Glaubensspaltung geteilt. 1580 verpflichteten sich deswegen die beiden Besitzer zur Zahlung eines Jahreszinses an die Kirche. Zur St. Hedwigskirche gehörten: Ottendorf, ganz Langendorf, Groß Woitsdorf (das sich aber 1593 separierte und nach Schollendorf schlug) und Bischdorf. Sie war - wie es scheint - 1580 als Filiale der Stadtpfarrkirche in Wartenberg angeschlossen worden. Das Patronat über dieselbe besaß 1615 der Standesherr. Wann die Kirche eingegangen ist, hat sich nicht ermitteln lassen. In einem Schreiben der Frau von Lediwary auf Ottendorf und des Ferdinand von Faldern auf Langendorf aus dem Jahre 1778, worin dieselben gegen die durch den Besitzer von Otto Langendorf, Christian Friedrich von Teichmann, beantragte Schließung des ca. 100 Schritte von seinem herrschaftlichen Wohnhause entfernt liegenden "uralten" Kirchhofes protestieren, heißt es wörtlich: "Es gedenken auch noch Verschiedene, daß sie die Rudera von der auf diesem Gottesacker ehedem gestandenen Kirche gesehen, und daß dabey noch ein Haus und Acker befindlich gewesen, wovon bis diese Stunde noch ein Zins an den Erzpriester zu Wartenberg jährlich gegeben wird. Der nun längst schon kassierte Kirchhof lag an der Westseite des gegenwärtigen Dominialgehöfts. Jetzt haben sowohl Ottendorf als auch Otto Langendorf je einen besonderen Gemeindefriedhof.

Das Hospital St. Nikolai in Wartenberg
Da es historisch verbürgte Tatsache ist, daß besonders seit den Zeiten der heiligen Hedwig, Herzogin von Schlesien, und namentlich im 13. und 14. Jahrhundert in den meisten schlesischen Städten Hospitäler gegründet wurden, so darf man wohl annehmen, daß dies auch hier geschehen sein wird. Ursprünglich standen die Hospitäler unter Aufsicht geistlicher Körperschaften oder der Pfarrer, weil sie in der Regel mit besonderen Kapellen oder Kirchen verbunden waren. Ohne Erlaubnis des geistlichen Obern durfte überhaupt kein Hospital gegründet werden. Diese ehemals allgemein gültigen Normen dürfen auch bezüglich des hiesigen Hospitals nicht außer acht gelassen werden, wenn beim Mangel einer Begründungsurkunde der erst später in Erscheinung tretende Charakter desselben verständlich sein soll.
Ein im hiesigen Stadtarchiv (Sect. 1 Nr. 15) befindlicher magistratualischer Bericht vom 12. April 1744 sagt wörtlich: ..."daß es (das Hospital) nach alten Maculair-Berechnungen und Notatorum schon im XV. seculo gestanden und daß es gewiß von der damals gewesenen Bürgerschaft fundiert seyn mag, dieweilen die dazu gehörigen äcker allesamt dem Hospitale selbst auf der Stadt-Jurisdiktion liegen, auch continuirlich der Magistrat die Inspektion darüber gehabt und demselben Vorsteher gesetzt..." Dieser Bericht verschweigtjedoch den sehr wesentlichen Umstand, daß das St. Nikolaihospital unter kirchlicher Verwaltung stand, was umso auffälliger ist, als dies der damaligen Stadtverwaltung doch ganz genau bekannt sein mußte. Verwalter des Hospitals waren: Der jedesmalige Stadtpfarrer mit zwei vom Magistrat erwählten Vorstehern. Die dem Magistrat zustehende "Oberinspektion" wurde durch einen aus seiner Mitte erkorenen "Hospitalinspektor", auch "Hospitalherr" genannt, ausgeübt. Mit dem Hospital war ehemals die während des 30jährigen Krieges eingegangene Kirche St. Nikolai verbunden. Es ist deshalb erklärlich, wenn in Urkunden die Bezeichnung "Kirchenhospital" vorkommt. So z.B. urkunden d. d. Wartenberg am 18. Juli 1602 David von Lucke, Hauptmann der Standesherrschaft, Joachim Hoßmann, Kanzler und Andreas Lange, Bürgermeister von Wartenberg, daß ein gewisser Gregor aus Polen dem "Kirchenhospital und Convenü zu Wartenberg 13 Mark (364 Mark heutigen Geldes) letztwillig vermacht habe. Unterm 20. März 1650 klagt Stadtpfarrer von Althoff den mit Untersuchung der Sache beauftragten Bischöflichen Kommissarien u.a ... "gleich sehr habe ich nit unterlassen zu begehren, daß die Vorsteher bey der Kirchen St. Nikolai auf dem Pfarrhof Reytung tuen, keinen Bau ohne Vorbewußt des Pfarrherrn aufrichten, die jährlichen Einkünften verrechnen, dannen das Aerarium, wie auch die Regesta und Inventaria in der Pfarrkirchen, bis die Kirch S. Nikolai restaurirt werden köndte, deponirter verbleiben sollen, so ist mir doch in nichtes deferiret worden..." und am 11. Juni 1653 erklärt von Althoff: "Der Magistrat hat vor fünf Jahren die Register und alle Dokumente des Hospitals mit Gewalt (per vim) an sich gerissen und besitzt nun die Güter des Hospitals. Einige hat er auch verkauft und verpfändet... Dem Hospital sind also vom Magistrat herauszugeben die zurückbehaltenen Dokumente zugleich mit den verpfändeten Gärten, Wiesen und äckern, so wie sie die Abschriften der Bestimmungen des Erblassers sub Lit. A. Nr. 1 besagen. Der Convent oder das Hospital (das Hospitalgebäude) der Witwen und armen Weiber ist in ähnlicher Weise zugleich mit den Einkünften vom Magistrat in Besitz genommen, die sich auf ungefähr 70 Reichstaler belaufen. Die Urkunden hält der Magistrat auch zurück... Aus Vorstehendem erhellt zur Genüge, daß das Hospital ad St. Nicolaum eine unter kirchlicher Verwaltung stehende milde Stiftung war, die in den Wirren des 30jährigen Krieges unrechtmäßiger Weise als Eigentum der Stadt in Anspruch genommen wurde. Noch 1666 beanspruchte die Stadtverwaltung die volle Jurisdiktion über das Hospital unter Ausschluß des Pfarrers, vermochte dieselbe aber nicht zu behaupten und drei Jahre später finden wir die ursprünglichen Verhältnisse wieder hergestellt. Die Kirchenvisitationsberichte, namentlich aber das "Protokoll um der Hochl. Hochfürstlichen Bischöflichen Rayttungs-Revisions-Kommission über die eruierten Fehler und Mängelsposten der Wartenbergischen Hospital-Rayttungen ad Sanctum Nicolaum ab Ao 1685 bis 1733 stellen den Charakter des Hospitals als einer unterkirchlicher Verwaltung stehenden milden Stiftung außer jeden Zweifel. - Nach der Besitznahme Schlesiens durch Friedrich II. erging d. d. Berlin 15. Januar 1742 das "Notifieationspatent wegen Einrichtung des Jurisdiktionswesens in Niederschlesien." Dieses Patent nahm der bischöflichen Behörde u.a. auch die Jurisdiktion über die Hospitäler und so kam es, daß auch das hiesige Hospital der kirchlichen Verwaltung entzogen wurde. Das Hospital St. Nikolai wurde nun als Eigentum der Stadtgemeinde betrachtet und behandelt.
Nach dem vom Magistrat infolge königlichen Befehls im Jahre 1757 aufgestellten Urbarium bestand der Besitz des Hospitals: 1 . in dem Armenkirchhofe, auf welchem die Hospitaliten und Stadtarmen begraben wurden; 2. dem Hospitalgarten, darin die Hospitaliten sich Grünzeug anbauen konnten; 3. einem Ackerstück von 4 Scheffel Aussaat beim Hochgericht; 4. einem Ackerstück auf den Niefken von 8 Scheffel Aussaat und einer Wiese von 9 Fudern Heu und Grummet; 5. einem Säegarten von 4 Scheffeln Aussaat beim Stadtvorwerk, gegen 35 Reichstaler und 3 Scheffel Roggen verpachtet, einer Wiese bei Niefken, deren Nutznießer die Hospitalvorsteher waren; 6. im Hospitalgütlein von 12. Scheffeln Aussaat und einer Wiese, gegen 9 Scheffel Roggen (die unter die Hospitaliten verteilt wurden) und freie Anfuhr von 15 Fuhren Holz verpachtet. Außerdem bezog das Hospital an Zinsen, welche auf städtischen Grundstücken lasteten und zu Weihnachten gezahlt wurden, 5 Taler 15 Silbergroschen 3 Pfennig; ferner 18 Fl. von dem bei der Stadtpfarrkirche verwalteten Graf Dohnaschen Legat und eine Mandel Karpfen vom Gut Ryppin, anstatt deren aber später ein Reichstaler jährlich gezahlt wurde. An ausgeliehenen Kapitalien besaß das Hospital 1299 Reichstaler 13 Silbergroschen. Das Hospital hatte die Berechtigung, wöchentlich einen Umgang in der Stadt und in den Vorstädten zu halten und Almosen in einer verschlossenen Büchse zu sammeln; ebenso befand sich vor dem Hospitalgebäude ein Klingelbeutel für milde Gaben. - Aufnahmefähig waren 7 alte, verdienstlose, eingeborene Personen,die beim Eintritt 4 Reichstaler zu zahlen hatten; ihre Habseligkeiten mußten dem Hospital verbleiben. Dagegen erhielten sie: freie Wohnung und je eine besondere Kammer, 4 Reichstaler jährlich, den Anteil aus der Dohnaschen Fundation, den Anteil von 12 Scheffel Roggen, 1 Reichstaler aus der Raschkeschen Fundation, 24 Silbergroschen Krautgeld, ein Reichstaler Fischfeld, 4 Stöße Holz, in Krankheitsfällen Arzt, Arznei und Verpflegung, beim Absterben ein bürgerliches Begräbnis.
Die in den Klein Coseler und Wiosker Feldern zerstreut liegenden Hospitaläcker wurden nach und nach verkauft und man bildete aus dem Erlös einen eigenen Hospitalfonds. Im Jahre 1804 wurde anstelle des alten, fast in die Erde versunkenen, aus Schrotholz errichtet gewesenen Hospitalgebäudes ein neues, massives, zweistöckiges Gebäude auf Kosten der Hospitalkasse erbaut. 1860 erfolgte die grundbuchamtliche Eintragung der Stadtgemeinde als Eigentümerin des Hospitalgrundstücks. 1879 wurde ein Erweiterungsbau vorgenommen und diente das Hospital nun zugleich als Kreiskrankenhaus. Damals entfernte man die über der Eingangstür des Gebäudes angebracht gewesene Eisentafel mit der Inschrift:"Hospital Sanct Nicolai." Im Jahre 1888 leitete die Königliche Regierung zu Breslau zur Feststellung des rechtlichen Charakters des Hospitals d.h. zur Ermittelung, ob das Hospital das Eigentum einer Person oder Gemeinde oder ob es eine selbständige, nach § 42, II. 19 des Allgemeinen Landrechts mit Korporationsrechten ausgestattete Stiftung sei, eine eingehende Untersuchung ein. Dieselbe zog sich jahrelang hin. Trotz hartnäckigen Widerstrebens konnten die Vertreter der Stadt sich endlich der überzeugung nicht verschließen, daß der Stadt kein eigentliches Eigentumsrecht am Hospital zustehe, letzteres vielmehr eine selbständige milde Stiftung sei. 1892 fand nun eine Vermögenssonderung bzw. Auseinandersetzung statt. Das Hospital wird seitdem wieder von einem Vorstand verwaltet und mit der Beaufsichtigung der Verwaltung ist der Magistrat betraut. Der gegenwärtige Hospitalvorstand besteht aus dem Bürgermeister Eisenmänger, dem Ratmann Dziekan und dem Rendanten Tunsch.

Das Stadtpfarrer Kupietz'sche Waisen- und Rettungshaus St. Hedwig
Stadtpfarrer und Kgl. Kreisschulinspektor Ignaz Kupietz hatte in seinem Testament das Fundationsärar der Stadtpfarrkirche zum Universalerben eingesetzt und u.a. seinem Testamentsvollstrecker vor allem die Errichtung eines katholischen Waisen- und Rettungshauses unter Leitung von Ordensschwestern warm ans Herz gelegt. Leider waren die unglückseligen Zeiten des sogenannten "Kulturkampfes" mit der zehnjährigen Pfarrvakanz der alsbaldigen Ausführung dieser frommen Bestimmung wenig günstig gewesen, bis 1892 die für besagten Zweck ganz vorzüglich geeignete ehemals Ignaz Schylla'sche Besitzung ("Ignazhof") käuflich erworben wurde (villenartiges, 1852 erbautes Wohnhaus, Wirtschaftsgebäude, Gartenanlage und Ackerland mit einem Flächenraum von ca. 8 ha). Nach langen Verhandlungen war die Angelegenheit so weit gediehen, daß am 25. September 1894 unter allgemeiner Teilnahme der Parochianen, der Archipresbyteratsgeistlichkeit, der Städtischen Behörden, wie auch des Landratsamtsverwesers die feierliche Einweihung des vorerst zweckentsprechend eingerichteten Waisenhauses und die Einführung von vorläufig drei Barmherzigen Schwestern vom Orden des heiligen Karl Borromäus aus dem Trebnitzer Mutterhause erfolgen konnte.
Durch Erlaß der Minister der Geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und des Innern vom 19. Februar 1897 wurde im Waisenhause die Errichtung einer Spielschule für katholische Kinder im vorschulpflichtigen Alter genehmigt und am 1. Mai mit 60 Kindern eröffnet. ZurUnterbringung dieser Spielschule war die Erweiterung des Wohngebäudes notwendig. Gleichzeitig wurde ein Zimmer zu einer Hauskapelle eingerichtet. Die Kosten für den darin aufgestellten Altar sind durch milde Gaben bestritten worden. Am 31. August 1897, dem 25jährigen Profeßjubiläum der ersten Oberin, M. Martha Scholz, brachte Erzpriester Dilla an demselben das erste heilige Opfer dar. Es findet regelmäßig wöchentlich einmal im Waisenhaus Gottesdienst statt. Gegenwärtig sind außer der Oberin noch fünf Schwestern in der Anstalt. Die Zahl der Waisenkinder beträgt durchschnittlich 18. Die Schwestern üben außer der Erziehung der Waisen auch ambulante Krankenpflege und sind dieserhalb viel begehrt. Die Anstalt hat sich bereits als ein großer Segen für Stadt und Land erwiesen. Sie ist juristische Person und wird durch einen Vorstand vertreten, dessen Vorsitzender derjeweilige Pfarrer von Groß Wartenberg ist.

Die katholische Stadtschule
Urkundlich ist ihr Bestehen zum Jahre 1395 erwiesen. Eine im königlichen Staatsarchiv zu Breslau befindliche Originalurkunde vom 30. Dezember dieses Jahres nennt Nikolaus, den Sohn des Gregor, als Rector scolarum. Der Schulrektor war ein Geistlicher und jedenfalls Altarist bei der Pfarrkirche. Er bekleidete gewöhnlich auch das Amt des Stadtschreibers. In der Schule wurde neben der deutschen auch die lateinische und griechische Sprache traktiert. Dem Rektor standen noch zwei Lehrer zur Seite, die ebenfalls Kirchenbeamte waren: der Kantor und der Organist. Das Schulgebäude befand sich in der Nähe der Pfarrkirche. Infolge der Glaubensspaltung im 16. Jahrhundert machte die Schule wiederholt Wandlungen durch. - Die Unterhaltung der Anstalt geschah durch die Kirche und die Stadt. Es bestanden für diesen Zweck mancherlei Stiftungen. In dem Fragment einer Stadtkassenrechnung von 1630/31 finden sich folgende Ausgabeposten:

"Auff die Schuldiehner
Anno 1630 den Eliae Melino, daß Quatember Crucis 25 Thaler, daß Quatember Luciae 25 Thaler. Dieser ist hernacher verstorben und vom Quartal Trinitatis anzurechnen, Herr Pater (also ein Priester) Johann Bannerzum Rectori angenomben und des Jahres verwilliget 200 Reichstaler. Dem Laurentio, Cantori ... 83 taler 12 groschen. Nach Verfließung des Quartals Trinitatis ist er angedanket und an seine Stelle Johann Caput von Wansen angenomben und von Johann Bapt. anzurechnen auff ein Jahr verwilliget 100 taler und Kostgeldt die Wochen ein taler..
Dem Organisten Friedrich Ferdinand Frißio vierteljährlich 32 taler 18 groschen."

In den Wirren des dreißigjährigen Krieges gerieten die Schulverhältnisse ins Arge. So reklamierte im Jahre 1653 der damalige Stadtpfarrer Jakob von Althoff für den Rektor und Kantor von der Stadtkasse einen siebzehnjährigen Gehaltsrest in Höhe von zusammen 510 Reichstalern. Bei dieser Gelegenheit wird die Schule als "Gymnasium" bezeichnet. Im Bericht über die Archidiakonal-Visitation von 1666 wird erwähnt, daß die Zahl der Schulkinder eine große sei, daß aber nur der Rektor und Kantor Unterricht geben, während der Organist Paul Bruckmann das städtische Syndikat bekleidet. Nach einem Berichte des Bürgermeisters Burchard vom Jahre 1758 erhielt aus der Stadtkasse der Rektor jährlich 59 Reichstaler 4 Groschen 4 1/5 Pfennig, der Kantor 52 Reichstaler 18 Groschen 9 3/5 Pfennig, der Organist 63 Reichstaler 10 Groschen 4 4/5 Pfennig, Rektor und Kantor waren aber noch zur Erhebung eines Kopfschulgeldes berechtigt. Seit dem Stadtbrande von 1742 war die Schule ohne eigenes Gebäude. Das Schullokal befand sich in einem Bürgerhause und zahlte die Stadtkasse zur Schulmiete einen Jahresbeitrag von 8 Reichstalern. Durch die Bemühungen des Stadtpfarrers Libor kam 1793 der Bau des Kirchenoffiziantenhauses zustande. Dieses Gebäude enthielt außer den Wohnungen der Kirchenoffizianten, des Chorrektors, des Kantors und des Organisten, auch ein großes Lehrzimmer, welches durch einen Verschlag in zwei Klassenlokale geteilt war. In einer Giebelstube hatte überdies die seit 1793 mit Genehmigung des Patronats und der Geistlichen Behörde angestellte und aus der Kirchkasse mit jährlich 24 Reichstalern salarierte Industrielehrerin Wohnung erhalten. Im Stadtbrande von 1813 war das Kirchenoffiziantenhaus ein Raub der Flammen geworden, nur die massiven Umfassungsmauern waren stehen geblieben. Der Unterricht wurde einstweilen im Hospital erteilt, bis 1815 das Gebäude wieder hergestellt war. Schon 1805 hatten sich die Unterrichtsräume als unzureichend und für einen gedeihlichen Unterricht als ungeeignet erwiesen. Die Beschaffung eines zweiten großen Lehrzimmers war unbedingtes Erfordernis. Es wurde deshalb die Wohnung des Organisten als Lehrzimmer eingerichtet, der Organist aber erhielt eine Wohnungsentschädigung von 30 Reichstalern. Da die Kinderzahl wuchs, ein drittes Lehrzimmer beschafft und ein dritter Lehrer angestellt werden mußte, räumte 1837 gegen eine gleichhohe Entschädigung auch der Kantor seine Dienstwohnung. So blieb es bis zur Erbauung des neuen Schulhauses im Jahre 1856, wo Chorrektor und Kantor mit dem dritten und dem jetzt neuangestellten vierten Lehrer Wohnung im Schulgebäude erhielten.
Unterm 14. Februar 1794 war wegen Unterhaltung der katholischen Schule mit den nächstliegenden Landgemeinden ein Abkommen getroffen worden, welches am 05. März desselben Jahres die Allerhöchste Bestätigung erlangte. Die Gemeinden Stadt Wartenberg, Schloß Wartenberg, Klein Cosel, Wioske, Pawelke, Himmeltal, Paulschütz, Klein Woitsdorf, Neuhof und Commerau bildeten einen Schulverband. Die letztgenannte Gemeinde schied 1802 aus, weil sie eine eigene evangelische Schule erhielt. Auf Grund des getroffenen Abkommens bezogen die Lehrer jährlich von einem Bauer 15 Silbergroschen, von jedem andern Wirte, Gärtner oder Hausmann 8 Silbergroschen. Die Stadtkämmerei zahlte dem Chorrektor und Kantor die noch heut bestehenden Gehaltsätze (210 Mark bezw. 160,95 Mark), wozu laut Verhandlung vom 22. Dezember 1821 noch ein seitens der Stadt bewilligtes Holzdeputat von je 2 Klastern Kiefern Leib kam. Von der Standesherrschaft erhielt und erhält jeder 12 1/2 rm Leibholz und 4 hl Gerste. Als Lehrer bezogen diese beiden Klchenbeamten Schulgeld von den Stadtkindern und zwar pro Kopf von den kleineren 6 Pfennig von den größeren einen Silbergroschen wöchentlich. 1834 trat eine Firation des Lehrergehalts ein. Die Lehrer erhielten jetzt allmonatlich einen festen Gehaltssatz und das wöchentliche Kopfschulgeld wurde von einem besonderen Schulkassen-Rendanten zur Schulkasse eingezogen.
Bis 1837 befand sich das Schulfundationsvermögen in Verwahrung und Verwaltung des Kirchenkollegiums. In diesem Jahre und teilweise schon seit 1834 wurde dasselbe "unter Entsagung aller Rechte daran" dem Magistrat zur Schulkasse ausgeantwortet.
Mit Ueberwindung vieler Schwierigkeiten hatte es Pfarrer Kupietz, nach dem die Notwendigkeit eines Schulhausbaues allgemein anerkannt worden, so weit gebracht, daß am 10. Mai 1855 die feierliche Grundsteinlegung stattfinden konnte. Sonntag, der 28. September 1856, da der glücklich vollendete Bau seine Weihe erhielt, war für die Schulgemeinde und Stadt ein hoher Fest- und Freudentag. Mit Vollendung des neuen Schulgebäudes ging die Anstellung eines vierten Lehrers vor sich. - Die Strick- und Nähschule für Mädchen (auch Industrieschule genannt), welche schon 1793 eingerichtet, später aber eingegangen war, konnte Pfarrer Kupietz bereits am 30. August 1854 von neuem eröffnen. Als das neue Schulgebäude im Herbst 1856 seiner Bestimmung übergeben wurde, erhielt die Schule folgende Einrichtung: neben einer dreiklassigen rein deutschen Schule mit drei Lehrern bestand eine zumeist von den Kindern des herrschaftlichen Gesindes aus den Prinzlichen Dominien Schloß-Vorwerk, Klein Woitsdorf, Paulschütz und Neuhof besuchte sogenannte utraquistische Klasse mit einem Lehrer. Für die Knaben der deutschen Oberklasse wurde Latein als fakultativer Unterrichtsgegenstand in den Lehrplan aufgenommen und die Erteilung dieses Unterrichts dem jedesmaligen ersten Kaplan gegen ein von Magistrat und Stadtverordneten ausgesetztes Honorar übertragen. Für die Knaben wurde 1862 auch der Turnunterricht eingeführt. Der dritte und vierte Lehrer erhielt 1856 neben freier Wohnung ein Jahresgehalt von 150 Talern; im folgenden Jahre wurde das Gehalt auf 180 Taler, 1860 auf 205 Taler, 1865 auf 220 Taler, 1873 endlich auf 250 Taler erhöht. Die Erhöhung des Gehalts bedingte immer eine Erhöhung des Kopfschulgeldes, welches seit 1875 bei den Kindern der Unterstufe pro Kopf in monatlicher Vorauszahlung 75 Pfennig, bei denen der Mittelstufe 1 Mark, und bei denen der Oberstufe 1,25 Mark betrug. Die Kinder der utraquistischen oder Landklasse zahlten durchweg 75 Pfennig monatlich, bis vom 01. August 1878 ab für jedes die Landklasse besuchende Kind 20 Pfennig wöchentlich erhoben wurden. Fremde, die Stadtklassen gastweise besuchende Kinder hatten den doppelten Schulgeldsatz zu entrichten. Infolge Gesetzes vom 14. Juni 1888 hörte die Erhebung des Kopfschulgeldes vom 01. Oktober desselben Jahres auf. Nur von Gastschülern wird hoch Schulgeld erhoben. - Der Chorrektor und der Kantor erhielten in ihrer Eigenschaft als Lehrer ein geringeres Gehalt als die beiden andern Lehrer, weil ihnen - sonderbarerweise - das kirchliche Einkommen darauf voll angerechnet wurde.
Das Lehrergehalt des Chorrektors betrug seit 1835: 93 Taler, seit 1856: 113 Taler, während das des Kantors, dem seit 1824 die erste Lehrerstelle übertragen war, anfänglich 110 Taler, seit 1856: 130 Taler, seit 1865: 150 Taler betrug, bis 1873 infolge staatlicher Zuschüsse auch die Lehrergehälter des Chorrektors und Kantors dahin ausgebessert wurden, daß ersterer als Lehrer und Kirchenbeamter ein jährliches Bargehalt von zusammen 329 Talern 12 Silbergroschen, letzterer 339 Taler erhielt. Eine weitere Erhöhung bezw. Regelung der Gehälter der städtischen Lehrer erfolgte durch das unterm 20. August 1886 bestätigte Lehrerbesoldungsstatut der Stadt Wartenberg vom 06. Juni 1886. Danach betrug das Anfangsgehalt 750 Mark; von 5 zu 5 Jahren trat eine Erhöhung um 150 Mark bis zum Höchstbetrage von 1.500 Mark ein. Die neueste Zeit brachte die gesetzliche Regelung der Lehrerbesoldung.
Für die inneren und äußeren Angelegenheiten der Schule sorgte die gemäß Regierungsverordnung vom 13. Juli 1812 eingesetzte Städtische Schuldeputation. Infolge eines Ministerialerlasses, nach welchem auch ein Lehrer Sitz und Stimme im Schulvorstand haben sollte, erging unterm 19. Mai 1897 eine Verordnung bezüglich der Zusammensetzung der Städtischen Schuldeputation und nahm die Stadtverordnetenversammlung am 23. August 1897 eine Neuwahl der Schuldeputationsmitglieder vor. Nach dem Vorschlage des Magistrats wurden gewählt: Bürgermeister Eisenmänger, Erzpriester Dilla, Superintendent Nowak, Stadtverordneter Schimke und Hauptlehrer Franzkowski. Nach erfolgter Bestätigung durch die Königliche Regierung geschah die Einführung und Verpflichtung der Mitglieder durch den Königlichen Landrat am 29. November 1897. Eine abermalige Neugestaltung der Schuldeputation (in welcher zwei Lehrer, ein evangelischer und ein katholischer, Sitz und Stimmen haben) mußte infolge des Schulunterhaltungsgesetzes vom 28. Juli 1906 vorgenommen werden.
Am 11. August 1837 wurde der Wallgarten Nr. 21/22 für die Schule erkauft und unterm 11. April 1838 der Besitztitel für dieselbe eingetragen. Als der Bau eines besonderen Schulhauses beschlossen war, erwarb man käuflich noch am 20. Januar 1855 den neben dem Schulgarten belegenen Wallgartenanteil Nr. 20. Indem zu letztem ein 74 Fuß breites Stück des bisherigen Schulgartens hinzugenommen wurde, hatte man den erforderlichen Platz zum Schulgebäude, zum Schulhofe und der dazu führenden Straße gewonnen. Das nun noch verbliebene Reststück des Schulgartens hält der Hauptlehrer in Pacht.
Nach des Stadtpfarrers und Kreisschulinspektors Kupietz' Tode kam Bürgermeister von Euen (der sich sofort bei der Königlichen Regierung um die Ortsschulinspektion bewarb und solche auch erhielt) dem Zuge des Zeitgeistes folgend auf den Gedanken, beide hiesige Konfessionsschulen - die evangelische und katholische Schule - zu einer Simultanschule zu verschmelzen, und er betrieb seinen Plan mit einem Eifer, der wahrlich einer edleren Sache würdig gewesen wäre. Da er hauptsächlich bei den eingeschulten Landgemeinden auf Widerstand zu stoßen glaubte, suchte er den Weg zum vorgesteckten Ziele sich dadurch zu ebnen, daß er zunächst auf Ausschluß der Landgemeinden aus dem Schulverbande hinarbeitete. Unterm 13. Juli 1878 genehmigte die Königliche Regierung die in einer Verhandlung vom 27. Mai desselben Jahres zwischen den Vertretern der Stadtgemeinde und denjenigen der Landgemeinden "wegen anderweiter Aufbringung der Schulunterhaltungsbeiträge" getroffenen Abmachungen, wonach die Landklasse vom 01. August 1878 ab als aus dem bisherigen Verbande mit der Stadtschule ausgeschieden und als etwas für sich bestehendes betrachtet wurde. Bürgermeister von Euen vermochte indes sein Simultanisierungsprojekt nicht zu verwirklichen. Die katholische Gemeinde legte energischen Protest ein und die Stadtverordnetenversammlung lehnte in ihrer Sitzung vom 08. November 1878 den magistratualischen Antrag auf Einführung der Simultanschule ab - jedenfalls zum Segen der Stadt. Von Euen führte die Ortsaufsicht über die hiesige katholische Schule bis zum 20. September 1879. An seiner Stelle wurde der Königliche Rechtsanwalt und Notar Dr. Wieczorek zum Ortsschulinspektor ernannt, welcher dieses Amt bis zum 15. Juni 1894 versah, von wo ab ihm Stadtpfarrer Dilla als Ortsschulinspektor folgte. Nach Dillas Tode übernahm die Ortsschulinspektion der Königliche Kreisschulinspektor Menzel, bis dieselbe durch Verfügung der Königlichen Regierung vom 22. September 1900 dem Stadtpfarrer Hahn übertragen wurde.
Die katholische Stadtschule besitzt ein Kapitalvermögen (einschließlich 3.600 Mark Stiftung) von gegenwärtig 6.630,76 Mark. Die Schulklasse ist mit der Stadthauptkasse verbunden.
Die Schule hat drei Klassen mit drei Lehrern. Sie wird durchschnittlich von nahezu 200 nur städtischen katholischen Kindern besucht. Die im Jahre 1853 von Stadtpfarrer Kupietz begründete Schülerbibliothek zählt rund 500 Bände.

Lehrer an der Stadtschule.
Rektoren: Nikolaus, der Sohn des Gregor (1395); Blasius (1477); Elias Mellin (1610-30); Johann Banner (1630-34); Johann Greylich (seit 1646); Karl Ernst Hansel, ein geb. Wartenberger (seit 1673), Wenzel Aloys Wypior, 1673 in Guttentag geb., bis 1707 Rektor in Pitschen, dann hier, war zugleich Ratmann und Stadtvogt, † 18. November 1744, Andreas Holpe (1744-73); Martin Ragotzy (1773-1810); Johann Franz Jambrowski (1810-15); Franz Dittert (1815-24), Michael Gorisch (1825-68), feierte am 23. Oktober 1856 sein 50jähriges Lehrerjubiläum, starb 28. April 1868; hielt sich als Lehrer seit 1851 einen Substituten: (Louis Bumbke (1851); Robert Mähr bis 1856; Heinrich Krawutschke bis 1858; Johann Jendrtzok bis Mai 1861; Anton Walczyk bis Dezember 1861; Dominikus Janietz (1862-66); Johann Laske bis 1869). - Chorrektor Theodor Preßler (1868-78).
Kantoren: Lorenz (1631); Johann Caput (1631-34); Adam Kessel (1637-65); Kaspar Schaff (1665-74); Georg Alexander Warwatin (1674-96); N. Frömmel (1697-1718); Lorenz Leistritz (1718-25); Andreas Holpe (1725-44), wurde Rektor; Johannes Lauer bis 1756, ging als Rektor nach Namslau; Johannes Gober bis 1765; Franz Gregor bis 1768; Joseph Patzack bis 1770; Martin Ragotzy bisher in Oels, voziert 24. Dezember 1769, bis 1773, wurde Rektor; Johann Franz Jambrowski, hier geb. 1753, war 1772 "Schuladjunkt" hierselbst, seit 1773 Kantor, wurde 1810 Rektor, hielt bis zum 18. Januar 1813 den Schuladjunkten Schubert, der von ihm Kost, Wohnung und wöchentlich ein Fl. bekam. Am 22. Januar 1812 wurde der aus Langendorf gebürtige Schullehrer Michael Gorisch zum Kantor ernannt. Adjuvant Franz Werner (Seminar Breslau 1817/19) 1824 zur Vertretung des erkrankten Rektor Dittert hierher gesandt, trat am 27. August 1825 als Kantor in Gorisch' Stelle, wurde 1843 wegen Trunksucht seines Amtes entsetzt; Joseph Stwyk bis 1861; Eduard Schleicher, geb. in Strehlen 1831, im Seminar zu Breslau gebildet, mit Nr. 1 entlassen, wurde Slawyks Nachfolger, Oktober 1873 zum Vorsteher der Königlichen Präparandie in Oppeln berufen, feierte 1902 sein goldenes Amtsjubiläum, erhielt den Roten Adlerorden IV. Klasse trat in den Ruhestand und starb daselbst 22. März 1908; Joseph Franzkowski, hier am 02. Februar 1850 geb., im Seminar zu Peiskretscham vorgebildet, 1869 mit Nr. 1 entlassen, demnächst Adjuvant in Wallendorf, dann in Ezarnowanz, 1871 in Bitschin, Lehrer in Tost, seit 01. April 1872 in Wartenberg, am 30. Oktober 1873 als Schleichers Nachfolger berufen, seit 1883 mit der Amtsbezeichnung "Hauptlehrer".
Organisten: Blasius Reich (um 1620); Friedrich Ferdinand Frieß bis 1634; Paul Bruckmann (1637-69), war zugleich Mitglied des Stadtrates; ebenso dessen Sohn Paul Blasius Bruckmann (1669-1715); Johann Ignaz Schmidt geb. 1694 in Oberlangenau (1716-37); Ignaz John, bisher Organist bei St. Nikolai in Breslau (1737-44). N. N. (1744-50); Joseph Pauly (1750-88); Franz Kleß, bisher in Freyhan (1789-1800), genoß den Ruf eines ausgezeichneten Musikers und Komponisten, ward Organist und Chordirigent bei der Stiftskirche Unserer lieben Frauen auf dem Sande zu Breslau; Johannes Gottschalk, bisher in Landsberg (1800-09), ging als Chorrektor nach Krappitz; Franz Dittert seit 28. Oktober 1809; als er 1816 zum Rektorposten berufen wurde, behielt er weiter das Organistenamt bis zu seinem am 05. August 1824 erfolgten Tode. Es sollte jetzt wieder ein besonderer Organist angestellt werden; das Fürstbischöfliche General-Vik.-Amt genehmigte indes vorläufig die Vereinigung des Organistendienstes mit Chorrektorat und Kantorat unter der Bedingung, "daß bei Eintritt günstigerer Zeitumstände diese Vereinigung wieder aufhöre."
Die Rektoren und Kantoren, welche bis in die zweite Hälfte du 18. Jahrhunderts das Schulamt versahen, hatten ihre Vorbildung auf höheren Schulen empfangen; sie hatten philosophische Studien betrieben. Seit 1765 erst finden sich feminarisch gebildete Lehrer.
Die dritte bezw. vierte Lehrerstelle hatten inne: a. die Hilfslehrer (Adjuvanten): Maximilian Ciossek (1837-40); Joseph Slawyk bis 1843; Franz Seidel bis 1851; Franz Dirbach bis 1854; Julius Weichert bis 1855; Theodor Preßler bis 1856. b. Die wirklichen Lehrer: Theodor Preßler seit 1856, wurde 1868 Chorrektor schied 1878 als städtischer Lehrer aus; Eduard Schleicher (1856-61), wurde Kantor und erster Lehrer; Johannes Jendrtzok (1861-72); Paul Trespe (1869-73); Joseph Franzkowski (1872-73); Franz Puchalla (1873); Karl Grossek (1873-95); Paul Kopka (1873-74); Ludwig Nowak (1874-80); Paul Wilde (1880-90); Hugo Krug (1890-92); Alfons Kuppe (1892, † 1905); Lehrerin Fräulein Helene Wieczorek (1895-98); Max Kleinwächter (1898-1903); Alfons Gotta (1903-05); Alfred Paul (seit 1905); Albert Schallwig (1906-08); Robert Einer seit 1908.

Die katholische Landschule
besteht, wie wir bereits wissen, seit 1878. Ein "Vorstand der katholischen Landschule" wurde auf Anordnung der Königlichen Regierung erst 1882 gebildet, nachdem schon 1881 der großen Kinderzahl wegen ein zweiter Lehrer angestellt war. Das zweite Klassenlokal wurde vorläufig vom katholischen Kirchenvorstande im Kirchenoffiziantenhause unentgeltlich hergegeben. Zur Bestreitung der Einrichtungskosten wie zur Besoldung des zweiten Lehrers gewährte der Kultusminister eine widerrufliche Staatsbeihilfe. Wegen Ueberfüllung der beiden Klassen wurde bald die Anstellung eines dritten Lehrers notwendig. Es mußte nun aber vorerst für Beschaffung geeigneter Unterrichtslokale gesorgt werden. Am geeignetsten erschien es, die zweite und dritte Klasse der Landschule im Parterre des Schulgebäudes, in den bisher vom Chorrektor bewohnten Räumen herrichten zu lassen. Die städtischen Behörden erklärten sich damit einverstanden, doch unter folgenden Bedingungen: a. dem katholischen Lehrer, welcher die Stellung eines Chorrektors der katholischen Stadtkirche bekleidet, ist mietsfreie Wohnung im Kirchenoffiziantenhause zu gewähren; b. die Beiträge der Stadtgemeinde und der Landgemeinden zur Unterhaltung des katholischen Schulhauses sind, soweit dieselben nicht trennbar, der veränderten Benutzung des Gebäudes gemäß, in dem Verhältnis von 5 (Stadt): 3 (Land) zu verteilen. Nachdem der Kirchenvorstand und die Vertreter der Landschulgemeinde diese Bedingungen angenommen, die Königliche Regierung die bezüglichen Beschlüsse genehmigt, der Chorrektor seine bisherige Wohnung am 1. Oktober 1899 geräumt und die Königliche Regierung die Zahlung der Zins- und Tilgungsraten des seitens der Landschulgemeinde aufzunehmenden Darlehns in Höhe von 1.700 Mark durch widerrufliche Beihilfen zugesagt hatte, erfolgte im Frühjahr 1900 der Umbau behufs Einrichtung der beiden Klassenzimmer. - Die Schule zählt 240 Kinder in 4 Klassen.
Hauptlehrer: Theodor Preßler (Chorrektor) 1878-98, wurde bei seiner Pensionierung mit dem Adler des Hohenzollernschen Hausordens ausgezeichnet. Ihm folgte sein Sohn Theodor Preßler vom 1. Oktober 1898 ab. Als Chorrektor ein eifriger Pfleger echt kirchlicher Musik.
Zweite Lehrer: Alfons Kuppe (1881-92) ging an die Stadtschule. Franz Richter (1892-94), ging nach Berlin. Alfred Beck (1894-98) ging nach Siebenhufen Kreis Strehlen. Paul Schneider (1898-1903) ging nach Dresden. Fritz Thomala (1903-1906) ging nach Berlin. Emil Kippert (1906-1908) wurde nach Kieslingswalde Kreis Habelschwerdt versetzt. Heinrich Just (seit 1908).
Dritte Lehrer: Paul Lorke (1900-1904) ging nach Breslau. Alois Artelt (seit 1904).

Die übrigen Schulen der Parochie:
Schleise. Uralt. Ehemalige Kirchschule. (Vergleiche die Geschichte der Kirche!) Worin einst das Einkommen des Lehrers bestand, besagt folgendes Protokoll: "Actum Herzogl. Wartenbergl. Rentamt den 5. Juni 1767. In praesentia des Herrn Generalbevollmächtigten Herrn Cammerherrn von Treyden Hoch- und Wohlgeboren pp. Da auf den heutigen Tag der Scholtze von Schleiße Woytek Lichy nebst dem ältesten Gerichtsmann Michel David undt dem daßigen Organisten und Schulhalter Matheas Woytasch vor Ein Hochfürstl. Rendambt (wegen Regulierung deß erwehnten Schulmeisters Jährl. Salarii undt dessen Emolumentorum) beruffen worden, So wurde ihme Matheas Woytasch, an Gehalt (den er jährlich und zwar von Mertini 1766 anfahendt, von der Schleißer Gemeinde zu erhalten haben soll) festgesetzet an Baaremgelde 16 Rtl. 12 Sgr., an Deputat Korn 12 Scheffel 8 Metzen, 13 Schock Krauth, Ein Fuder Heu und das benöthigte Sprock- (?) undt Leseholtz aus denen Herzogl. Forsten, welches ihm die Bauern ohnendgeldtlich zuführen sollen, undt ist folgende Repartition gemacht:

1. 26 Bauern incl. derer Scholzen undt Kretschmers zahlet jeder von der Hube 10 Sgr. facit 14 Rtl. - Sgr.
2. 8 Dreschgärtner jeder 2 Sgr. 9 pf. - Rtl. 20 Sgr.
3. 8 Freyleuthe incl. Schääfers, Schmidt, Müllers und Ziegeler, jeder 4 Sgr. 1 Rtl. - 2 Sgr.
4. 8 Häußler, jeder 2 Sgr. 9 Hl. - Rtl. 20 Sgr.
in Summa 16 Rtl. 12 Sgr.
Getreyde: 12 Scheffel 8 Metz.
a. 42 Huben, jede 1 Viertl 2 1/2 Quart 11 Schffl. 7 Metz
b. 8 Dreschegärtner, jeder 7 3/4 Quart - Schffl. 8 Metz 6 Qu.
c. 8 Freyleuthe ä 7 3/4 Quart - Schffl. 8 Metz. 6 Qu.
in Summa 12 Schffl. 8 Metz 5 Qu.
Kraut: 13 Schock.
  42 Huben, jede Hube 19 Krauth-Haubte 13 Schock 18 Haubte
facit 13 Schock 18 Haubte

Da nun von des Herrn Cammerherrn Freyherrn von Treyden, Hoch- und Wohlgeb. dießen Gehalt dem Schulhalter Woytasch nach der gemachten Repartition ohnweigerlich zur gebührenden rechten Zeith abzugeben, dem Scholtzen undt Gerichtsmann festgelegt undt angedeutet, So wurde Ihme dießer Extractus Protocolli communiciret undt prae via facta admonitione an den Schulhalter Woytasch wegen seines ferneren Verhaltens, so als Einem Ehrl. Manne zu kommt, dieser Actus geschlossen."
1854 wurde neben dem alten ein zweites Schulhaus neu erbaut, 1866 das alte Schulhaus abgetragen und das neue dafür erweitert. 1855 erhielt die Schule eine zweite, 1903 eine dritte Lehrkraft.
Dem Lehrer und Organisten Matthias Woytasch folgte 1787 dessen Sohn Michael Woytasch; diesem 1813 Martin Warwas; Franz Orßulok 1837; Vincenz Orschulok 1874.(185 Schüler.)
Groß Cosel. 1793 gegründet. Bis dahin besuchten die katholischen Kinder die Schule in Schleise. (Die evangelischen Kinder waren der Mechauer Schule zugewiesen.) Als erster katholischer Lehrer von Groß Cosel wirkte Laurentius Stasch, welchem 1836 Franz Grossek folgte, der am 5. Mai 1885 in voller Rüstigkeit sein fünfzigjähriges Amtsjubiläum feierte, 1886 in den Ruhestand trat und am 16. April 1894 starb. Stephan Dawid seit 1887. 1901 wurde ein Umbau des Schulhauses ausgeführt und 1906 eine zweite Lehrkraft angestellt. Für den zweiten Lehrer sind Wohnung und Unterrichtslokal gemietet. (121 Schüler.)
Otto Langendorf. Durch Stadtpfarrer Kupietz 1861 als Privatschule gegründet, wurde dieselbe unterm 6. März 1866 zur öffentlichen Schule erhoben. Der erste Privatlehrer (Wieczorek) hatte 65 Kinder zu unterrichten. Gegenwärtig gibt es deren 103. Aus dem Nachlaßvermögen des Stadtpfarrers Kupietz wurde 1883 ein neues Schulhaus erbaut.
Cammerau. Zunächst seit 1865 Privatschule, in welcher der Otto Langendorfer, seit 1867 einer der Wartenberger Lehrer des Nachmittags unterrichtete. 1869 wurde ein massives Schulhaus erbaut und Paul Stanek 1870 zum Lehrer berufen, nachdem die Schule zur öffentlichen Schule erhoben war. Stanek trat am 1. Oktober 1909 in den Ruhestand und wurde mit dem Hohenzollernschen Hausorden ausgezeichnet. Sein Nachfolger wurde Hugo Schindler. (80 Schüler.)
Die Schule zu Cammerau ist kirchliches Eigentum, doch steht dem dortigen Schulverband das Recht der unentgeltlichen Benutzung zu. Das Gleiche war bis 1910 bezüglich der Schule in Otto Langendorf der Fall.

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